Inhalt

Abschnitt C: Vermietbedingungen

1. Miete

Die Miete schließt Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe ein, nicht jedoch den Treibstoff und die Versicherung persönlicher Gegenstände. Für die Berechnung der Kilometer ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Versagen des Tachometers oder einer Beschädigung der Plombierung sind wir sofort zu verständigen. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht oder nicht sofort, sind wir berechtigt, pro Miettag eine Fahrstrecke von 600 km zu berechnen. Das gleiche gilt, wenn ihr den Tachometer oder die Verplombung vorsätzlich beschädigt. Euch bleibt es unbenommen, eine geringere Kilometerleistung nachzuweisen. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer an unserer Station. Reservierungen werden nach Möglichkeit für jeden Fahrzeugtyp entgegengenommen, können jedoch nur für die entsprechende Preisgruppe als verbindlich gelten. Reservierung ist nur gegen eine Anzahlung von mindestens EUR 50,- bzw. 30% der voraussichtlichen Mietkosten möglich.

Wir benötigen eine Mietvorauszahlung mindestens in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten. Mietverlängerungen nur gegen weitere Vorauszahlung. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten wie Visa, Euro/Mastercard, Diners, Amexco.

Darüber hinaus müßt ihr bei Anmietung des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung von EUR 800,00 bis EUR 1.200,00 in Form von Kreditkarten hinterlegen. Bargeldkaution ist nach Absprache möglich

Oder: Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete und/oder eine zu vereinbarende Kaution zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar. 

Bei Vorliegen von Verzug sind wir berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von € 4,00 ab der 2. Mahnung sowie 12% Verzugszinsen zu verlangen. 

Nehmt ihr das Motorrad trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, können wir Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Euch bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

Bei Anmietung benötigen wir von Euch einen gültigen Führerschein, Personalausweis oder Paß mit Meldebestätigung sowie eine Mietvorauszahlung und/oder Kaution.

Bei eigenmächtiger Verlängerung des Mietzeitraumes durch Euch, bzw. nicht rechtzeitiger Bezahlung, so bei vereinbarter Verlängerung des Mietzeitraumes, sind wir berechtigt, Euch das Motorrad unmittelbar oder nach eigenem Gutdünken zu entziehen und für Euch kostenpflichtig, zur Mietstation rückführen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges haftet Ihr unbeschränkt für alle nach Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- und Kaskoschäden. Überschreitet Ihr den Mietzeitraum und entsteht uns dadurch ein Schaden, da wir das Motorrad für einen weiteren gebuchten Mietvorgang nicht bereit stellen können so haftet Ihr für den kompletten resultierenden Mietausfall.

Wird das Fahrzeug mit Schlüssel nicht rechtzeitig zurückgegeben, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € neben der Tagesmiete für jeden angefangenen Tag der Vorenthaltung des Fahrzeuges oder der Fahrzeugpapiere nebst Schlüssel zu fordern.

Das Fahrzeug wird bei Rückkehr zu unserer Vermietstation gereinigt und auf Mängel / Schäden überprüft. Wir können noch innerhalb von 48 Stunden nach Rückkehr des Motorrades Mängel beanstanden.

2. Eure Pflichten

Ihr habt das Motorrad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Öl, Wasserstand, Reifendruck sowie die korrekte Spannung der Antriebskette habt Ihr während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren. Während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) darf das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Das Motorrad darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Euch ist die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder das Befahren nicht öffentlicher Straßen bzw. Straßen mit rennsportlichem Charakter („Nürburgring-Nordschleife“) untersagt, auch wenn dort die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit hat. Fahrten ins Ausland bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Ihr habt die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze zu beachten. Ihr haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen inklusive der dadurch bei uns entstandenen Kosten, die auf Eure Benutzung des Motorrades beruhen.

3. Eure Haftung für Schäden

Ihr haftet bei Diebstahl sowie für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Motorrad entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden. Es sei denn, Ihr weist nach, dass Euch hieran kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. „Burn-outs“) seid ihr schadenersatzpflichtig. Bei Schäden am Mietmotorrad haftet Ihr für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit; bei Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Euch vorbehalten. Sofern zur Feststellung Euer Haftung eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist, werden Schadensersatzansprüche gegen Euch bis zur Akteneinsicht gestundet.

4. Unsere Pflichten und Haftung

Wir übergeben das Motorrad im einwandfreien, gereinigten, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem erhaltet Ihr die Motorrad-Papiere und das Werkzeug. Vorschäden erkennen wir nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird während der Mietzeit ohne Euer Verschulden eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Motorrades zu gewährleisten, könnt Ihr eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von EUR 100,00 beauftragen. Die Reparaturkostenbelege sind uns im Original vorzulegen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten EUR 100,00, ist vor Auftragsvergabe unsere schriftliche Einwilligung einzuholen. Eure Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für Personenschäden. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch unsere Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, seid Ihr verpflichtet, uns und die Polizei unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit uns zu beauftragen. Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann (siehe Unfallbericht). Ihr verpflichtet Euch, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

6. Versicherungsschutz

Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millionen €). 

Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-,Glasbruch- und Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung von EUR 800,- Gruppe 1-3, EUR 1.500,- Gruppe 4+5, EUR 2.500,- Gruppe 6-8. Für Schäden am Mietfahrzeug ist pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 800,- Gruppe 1-3, EUR 1.500,- Gruppe 4+5 bzw. EUR 2.500,- Gruppe 6-8 zu entrichten.

Alternativ: Eine Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung besteht nur, wenn dies auf der Vorderseite des Mietvertrages in der Rubrik Motorrad-Versicherung ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei einer Verlängerung der Mietzeit durch Euch besteht kein Versicherungsschutz; es sei denn, dies wird nachweislich mit uns vereinbart. Ihr haftet bei allen Schäden, je nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Soweit eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde, diese jedoch eine Regulierung des Schadens berechtigt verweigert, haftet Ihr auch insoweit. 

Trotz Vollkaskoversicherung haftet Ihr für Reifenschäden und Abschleppkosten sowie bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen. Ihr werdet weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ihr auch bei Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn ihr oder Euer Erfüllungsgehilfe:

  • Die Vertragspflichten bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet
  • Sich unerlaubt vom Unfallort entfernt
  • Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  • Die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet

In Kaskofällen wickeln wir den Schaden mit dem Versicherer ab, soweit ihr nicht im Rahmen der Selbstbeteiligung in Anspruch genommen werdet. Eure nachträgliche Inanspruchnahme durch uns oder den Kaskoversicherer bleibt unberührt. Fälle, in denen der Versicherer zwar regulieren muss, jedoch aufgrund von Vertragsverstößen Rückgriff gegen Euch nehmen kann, berühren uns nicht.

7. Motorradrückgabe

Das Motorrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an uns zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Motorrad voll zu tanken. Bei grober Verschmutzung habt Ihr die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, seid Ihr verpflichtet, eine weitere Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Euch bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist. Wir können den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben von Euch zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegenden Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben unsere Schadensersatzansprüche unberührt. Das Ausleihen und die Rückgabe des Motorrads ist nur während unserer Geschäftszeiten möglich.

8. Stornierung

Bei einer Stornierung der Buchung mindestens 28 Tage vor Mietbeginn erstatten wir die geleistete Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 zurück. Bei Stornierung bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn werden 10% des Mietwertes in Rechnung gestellt, danach 50 %. Bei Stornierung weniger als 48 Std. vor dem Abholungstermin oder bei Nichtabholen des Fahrzeugs ist der komplette Mietpreis zu entrichten.

9. Fahrzeugtyp und -kategorie

Wir sind stets bemüht, das gewünschte Motorrad zur Verfügung zu stellen. Sollte dies aus nicht vorhersehbaren Gründen unmöglich sein, habt Ihr Anrecht auf ein gleichwertiges Motorrad bzw. im gegenseitigen Einvernehmen auf ein Motorrad der nächst höheren Kategorie.

10. Zustellung/Abholung

Für eine eventuelle Zustellung/Abholung berechnen wir pro KM EUR 0,75 . Mindestens jedoch EUR 70,00.

11. Persönliche Daten

Ihr seid mit dem Speichern Eurer persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Motorrades oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.

12. Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

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