Inhalt

Abschnitt B: Von uns veranstaltete Touren

Für Reisen bei denen wir als Veranstalter auftreten, werden ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts, wie insbesondere den Vorschriften der §§ 651 a) – m) BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB – InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht), folgende Bedingungen vereinbart:

1. Anmeldung/Bestätigung

Mit der Anmeldung bietet Ihr uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von uns für die jeweilige Tour, soweit diese Euch vorliegen. Die Anmeldung kann Online auf unserer Website,  mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch uns zustande. Ihr erhaltet nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung, sofern die Buchung mehr als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir 10 Tage an dieses neue Angebot gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Ihr uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich schriftlich erklärt. 

Meldet Ihr Mitreisende an, hab Ihr für deren Vertragsverpflichtungen wie für Eure eigenen einzustehen, sofern nicht jener dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Für den Umfang der Reiseleistungen sind allein die Angaben von uns sowie die sich aus den von uns verwendeten Orts- und Hotelprospekten ergebenden Informationen verbindlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich schriftlich die Informationen und Beschreibungen Dritter zu Eigen machen. 

2. Bezahlung 

Nach Vertragsabschluss (Zugang der Annahmeerklärung) ist von Euch gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens 260,00 €, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Reisepreissicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 8 genannten Gründen abgesagt werden kann. Sofern wir uns ausdrücklich den Rücktritt aufgrund Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl vorbehalten, wird die Restzahlung mit Zugang der Mitteilung über die Durchführung der Reise bei Euch fällig. Zahlungen auf den Reisepreis sind von Euch vor Beendigung der Reise nur zu leisten, wenn Euch der Reisepreissicherungsschein übergeben wurde. Kommt Ihr mit Anzahlung und/oder Restzahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Euch mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 zu belasten. Kosten für die von uns vermittelte Leistungen und Fremdgebühren, wie insbesondere Flugtickets sind sofort zu zahlen. Bei reiner Motorradmiete ist der Preis 6 Wochen vor Motorradübernahme fällig. 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebotes, der allgemeinen Informationen auf unserer Website, unserem Prospekt sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen in der Streckenführung bleiben vorbehalten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behalten wir uns vor, den Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern, ohne den Gesamtzuschnitt der Reise zu beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir informieren Euch über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung seid Ihr berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis Euch aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht habt Ihr unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber uns zu machen. 

4. Motorradmiete und Sicherheitskaution

Sofern wir nicht selbst vermieten(siehe Bedingungen Abschnitt C!), werden sämtliche Reservierungen für Mietmotorräder von uns nur vermittelt. Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig, welche sich in ihrer Höhe nach den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters bestimmt. Auf Anfrage informieren wir Euch über die Höhe der zu zahlenden Mietkaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird, unabhängig vom Verschulden oder einer eventuellen Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, dass das jeweils gebuchte Motorrad, aus welchem Grund auch immer, nicht zur Verfügung steht, kann vom Vermieter ein gleichwertiges und dem jeweiligen Motorradtyp entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäftsbedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Fahren eines Motorrades am Ort der Anmietung und innerhalb des gesamten Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu verwenden. Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind vertraglich vorgesehen. 

5. Hotel und Unterbringung

Die vorgesehenen Gasthöfe/Hotels/Motels sind alle landestypisch und verfügen über entsprechenden Standard.

6. Rücktritt durch Euch vor Reisebeginn/Stornokosten

Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber uns unter der oben genannten Anschrift von der Reise zurücktreten. Tretet Ihr vor Reisebeginn zurück oder tritt Ihr die Reise nicht an, so können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die getätigten Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, soweit nicht der Rücktritt von uns zu vertreten ist oder nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Unser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt und ergibt sich unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, des prozentualen Verhältnisses zum Reisepreis sowie unter Beachtung von ersparten Aufwendungen und Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen aus folgender Übersicht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Entschädigungshöhe ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns:

  • Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
  • Ab 60 Tage bis 41 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • Ab 40 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
  • Ab 29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
  • Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
  • Ab 6 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantreten der Reise: 95% des Reisepreises.

Gelingt es Euch, den durch Euren Rücktritt oder Nichtantritt freiwerdenden Tourplatz durch einen Ersatzteilnehmer anderweitig zu besetzen entsteht hierfür lediglich eine von Euch zu tragende Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 pro Person. Euch bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch den Rücktritt bzw. den Nichtantritt überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, welche sich unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen beziffern lässt und von uns zu belegen ist. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Nach Vertragsabschluss habt Ihr keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Wird auf Euren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir von Euch ein pauschales Umbuchungsentgelt in Höhe von EUR 50,00 pro Umbuchung/Person erheben. 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmt Ihr einzelne Reiseleistungen, die Euch ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die Euch zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hab Ihr keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wir behalten uns vor, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn sie 

  • in der jeweiligen Tourausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem von dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat,
  • und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf die Angaben hingewiesen hat.

Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. 

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht  erreicht werden kann, haben wir unverzüglich vom zustehenden Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhaltet Ihr auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


9. Tourabsage

Für den Fall, dass wir die Reise aus Gründen absagen muss, welche nicht in unserem Einwirkungsbereichen liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege, etc., erhaltet Ihr auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651 j) 

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. 

(2) Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e) Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4, S. 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Ihr ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn Ihr Euch sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir uns den Anspruch auf den Reisepreis vor. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 

Die Teilnehmer der Reise haben jederzeit aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, im Interesse einer reibungslosen Gruppentour bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer nach vorausgegangener Ermahnung von der Tour auszuschließen und eventuell das Mietmotorrad sicherzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vor Tourstart über diese Sanktion belehrt und zu den Tagesetappen eingewiesen.

11. Eure Obliegenheiten 

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so könnt Ihr Abhilfe verlangen. Ihr seid verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Ihr seid verpflichtet Eure Mängelanzeige unverzüglich der Tourleitung bzw. dem Tourleiter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Tourleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel unverzüglich gegenüber uns zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Tourleitung bzw. von uns werdet Ihr in der Tourbeschreibung, spätestens jedoch mit den Tourunterlagen, unterrichtet. Die Tourleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Eure Ansprüche anzuerkennen. Wollt Ihr den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c) BGB bezeichneten Art nach § 615 e) BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, habt Ihr zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Euer uns erkennbare Interesse gerechtfertigt wird. Ihr habt uns zu informieren, wenn Ihr die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhaltet. Ihr habt den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere habt Ihr uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 

  • soweit Euer Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  • soweit wir  für Euch entstandene Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 

Die deliktische Haftung von uns für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Person und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach den Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Mietmotorräder/Mieterwagen, Personen- und Frachtflüge, Motorradtransporte, Hotels- und Übernachtungsunterkünfte sowie Versicherungen).

Wir schließen jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen aus, die durch Dritte verursacht werden. Ihr seid insbesondere selbst verantwortlich dafür, dass 

  • Schäden an Gepäck oder Frachtgut vor Ort unverzüglich mittels entsprechender Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden,
  • die Vorschriften der jeweils geltenden Straßenverkehrsordnung eingehalten werden,
  • die eigene Fahrweise dem jeweiligen Können sowie dem Grundsatz eigener Sicherheit und der Sicherheit der anderen Tourteilnehmer angepasst wird,
  • Anschlussflüge oder sonstige Transfers erreicht werden. 

Wir übernehmen keine Haftung für Verspätungsschäden, sofern ein Ausschluss der Haftung diesbezüglich unter Berücksichtigung internationaler Bestimmungen (IATA) zulässig ist. 

Für die Einhaltung der Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen und die Gültigkeit der Ausweispapiere sowie des geforderten Führerscheins seid Ihr selbst verantwortlich. Die Angaben von Öffnungszeiten für die Cargo-Abteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt. Wir haften nicht für erkennbare Druck- und Rechenfehler. Wir sind ist in diesem Fall zur Anfechtung des Reisevertrages berechtigt.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns unter der oben stehenden n Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist könnt Ihr Ansprüche nur geltend machen, wenn Ihr ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden seid. Eure Ansprüche nach § 651 c) – f) BGB verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Habt Ihr solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Ihr oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir werden Euch über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheit in Euer Person oder eventueller Mitreisender, wie z.B. doppelte Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit, vorliegen. Ihr seid verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus den Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Euer Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Ihr uns mit der Besorgung beauftragt habt, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

15. Bild-, Film- und Videoaufnahmen

Eventuell während der Touren von uns oder unseren Vertretern und Erfüllungsgehilfen angefertigte Fotographien, Dias, Film- oder Videoaufnahmen, etc. sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum von uns.  Wir sind berechtigt, dieses Foto- und Bildmaterial kostenlos für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn Ihr darauf zu erkennen seid. Ihr willigt insoweit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung Eures Bildes und/oder Eurer Stimme für Fotographien, Filmaufnahmen und Interviews , die im Zusammenhang mit der Reise von uns oder unseren Vertreter und Erfüllungsgehilfen erstellt werden, zu Werbezwecken auf der Internet-Plattform von uns, in Printmedien und fotomechanischen Vervielfältigungen, in unveränderter oder geänderter Form, durch uns ein.

16. Versicherungen  

Wir empfehlen Euch den Abschluss einer Reiseversicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. 

17. Bezahlung

Zur Absicherung Euer Gelder haben wir eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird euch nach Vertragsabschluss ausgehändigt. Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigen wir Eure Bankverbindung, Adresse oder die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Euer Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Im Falle einer Zahlung mit Kreditkarte muss die jeweilige Kreditkarte bei Reiseantritt zur Verifizierung vorgelegt werden. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte erfolgt mit Annahme der Buchung durch uns.

18. Rechtswahl

Das Vertragsverhältnis zwischen Euch und uns unterliegt - ungeachtet Eurer Staatsangehörigkeit - dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Soweit bei Euren Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Euren Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Gerichtsstand

Ihr könnt uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen von uns gegen Euch ist Euer Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Euch bzw. Vertragspartner von uns, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von uns vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 

  •  wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Euch und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Euer Gunsten ergibt oder 
  •  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem Ihr angehört, für Euch günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 

20. Datenschutz und Allgemeine Bestimmungen

Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur persönliche und personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet, sofern dies zur Abwicklung ihrer Reise notwendig ist. Alle Mitarbeiter von uns sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Ihr erhaltet auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte und Tourbeschreibungen verlieren frühere Publikationen über gleich lautende Touren, Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 

21. Eure Erklärung

Mit der Anmeldung der Reise stimmt Ihr folgender Erklärungen ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere abseits von befestigten Straßen voll bewusst. Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir bewusst, dass Hirsch-Bikertours nicht für von mir verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für mein Fehlverhalten bzw. das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, sowie die allgemeinen Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeugs zu schädigen. Ich bin den Anforderungen, die die von mir gebuchte Reise an meine Fähigkeiten stellt, in allen Belangen gewachsen und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen von Hirsch-Bikertours voll an. 

Transport, Besitz oder Konsum von Drogen sowie der Besitz von Waffen ist auf den von uns gebuchten Reisen strikt verboten. Auch das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werdet Ihr von der Reise ausgeschlossen oder bei gemieteten Fahrzeugen der Vertrag eventuell sofort gekündigt.

22. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen sowie den Reiseprospekten abweichen. Änderungen der Tour- und Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.     

Tourveranstalter ist, die Firma Hirsch-Bikertours,  Inhaber Matthias Hirsch, Am Buchhorst 34, 14478 Potsdam, Telefon: +49-331-6013941, Telefax: +49-331-6013913, E-Mail: info@hirsch-bikertours.de

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